Ratgeber für Hausbesitzer. Mit Quellen belegt und datiert.Stand der Inhalte: 09.10.2026

Versicherung

Wasser durch Mauerwerk oder Bodenplatte: zahlt die Versicherung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Elementarversicherung zahlt für Überschwemmung. Die ist in den Bedingungen definiert als Überflutung des Grundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser.
  • Wasser, das ohne Überflutung durch Wand oder Bodenplatte eindringt, ist keine Überschwemmung. Das gilt vor allem für Grundwasser.
  • Steht aber Wasser auf dem Grundstück und läuft von dort durchs Erdreich in den Keller, ist der Schaden laut BGH versichert.
  • Fotografiere bei Starkregen das Wasser auf dem Grundstück. Das ist dein Beweis.

Die Regel in den Bedingungen

Die Musterbedingungen des GDV (VGB 2022) definieren Überschwemmung als Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser, verursacht durch Ausuferung von Gewässern, durch Niederschläge oder durch Grundwasser, das dadurch an die Oberfläche tritt. Ausgeschlossen ist Grundwasser, soweit es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist. Die Verbraucherzentrale fasst zusammen: Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, wenn es nicht an die Oberfläche gelangt.

Der entscheidende Begriff ist also „auf dem Grundstück stehen“. Der Weg, den das Wasser von dort ins Haus nimmt, über die Tür, den Lichtschacht oder durch die Wand, ist zweitrangig.

Was die Gerichte entschieden haben

UrteilFallErgebnis
BGH, 20.04.2005, IV ZR 252/03Wasser stand auf dem Grundstück und drang über das Erdreich in den KellerVersichert. Überflutung heißt erhebliche Wassermengen an der Oberfläche; dass das Wasser durch das Erdreich kam, unterbricht den Zusammenhang nicht. Streit, ob Seewasser oder Grundwasser, klärt ein Gutachten
OLG München, 19.10.2020, 25 U 4744/20Nur ein Teil des Grundstücks war überflutetVersichert. Eine Teilüberflutung reicht. Zeugen zur Wasseransammlung genügen, ein Gutachten zur Wasserart ist nicht nötig
LG Berlin, 7 O 137/03Grundwasser stieg und drang in den Keller, ohne an der Oberfläche zu stehenNicht versichert. Steigendes Grundwasser ist keine Überschwemmung
OLG Köln, 09.04.2013, 9 U 198/12Grundwasser allein im KellerNicht versichert. Wasser muss auf dem Grundstück stehen
OLG Karlsruhe, 20.09.2011, 12 U 92/11Wasser staute sich wegen schlechter Entwässerung im Lichtschacht aufNicht versichert. Das ist unzureichende Errichtung oder Unterhaltung, keine Überschwemmung
OLG Karlsruhe, 30.09.2014, 12 U 63/14Regen drang durch Klaffungen im Dach einNicht versichert. Der Eigentümer konnte nicht beweisen, dass ein Sturm die Öffnungen verursacht hatte

Die typischen Fälle

  • Starkregen, Wasser steht im Garten, Keller läuft durch die Wand voll. Überschwemmung, versichert. Mit Fotos vom Wasser auf dem Grundstück bist du auf der sicheren Seite.
  • Starkregen, Grundstück trocken, Keller wird feucht. Keine Überschwemmung. Das Wasser kommt aus dem Boden, meist steigendes Grundwasser oder Sickerwasser. Nicht versichert. Mehr unter Grundwasser im Keller.
  • Tage nach dem Regen steigt Wasser durch die Bodenplatte. Grundwasser, nicht versichert, auch wenn es Folge des Regens ist.
  • Wasser aus dem Bodenablauf. Rückstau. Versichert mit Elementarbaustein, in der Regel nur mit funktionierender Rückstausicherung. Dazu unten mehr.
  • Regen durch undichtes Dach oder Fassade ohne Sturm. Instandhaltung, nicht versichert.
  • Sturm beschädigt das Dach, dann regnet es hinein. Sturmschaden aus der Grunddeckung. Du musst den Sturm und die dadurch entstandene Öffnung nachweisen.

Sonderfall Rückstau

Die Musterbedingungen verlangen, dass in rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden. Wer das verletzt, riskiert Kürzung oder Leistungsfreiheit. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat allerdings laut einem Fachdienst entschieden, dass eine Klausel „funktionsbereit halten“ zu unbestimmt und damit unwirksam sein kann. Verlass dich nicht darauf: Welche Fassung dein Vertrag hat und wie ein Gericht sie liest, weißt du erst im Prozess. Eine gewartete Rückstausicherung ist der sicherere Weg.

Wer was beweisen muss

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Verteilung so beschrieben: Du beweist den Versicherungsfall, also die Überflutung des Grundstücks. Der Versicherer beweist den Ausschluss, etwa dass es Grundwasser war. Maßstab ist die richterliche Überzeugung nach § 286 ZPO. Der BGH lässt die Wasserart gegebenenfalls durch einen Sachverständigen klären, das OLG München ließ Zeugen für die Wasseransammlung genügen.

Daraus folgt für dich:

  1. Fotografiere bei Starkregen das Wasser auf dem Grundstück, mit Uhrzeit, bevor es versickert.
  2. Fotografiere die Eintrittsstelle im Keller und den Wasserstand an der Wand.
  3. Notiere Zeugen: Nachbarn, Feuerwehr, Handwerker.
  4. Melde den Schaden auch im Zweifel. Die Entscheidung trifft der Versicherer, nicht du.

Gibt es Versicherungen für Grundwasser?

Tarife, die aufsteigendes Grundwasser ohne Überflutung einschließen, haben wir nicht belegt gefunden. Die Stiftung Warentest nennt nur alte Haushaltsversicherungen aus DDR-Zeiten, die nicht mehr abschließbar sind. Gegen Grundwasser hilft deshalb nur Bautechnik: Abdichtung und, wo sinnvoll, Drainage. Mehr dazu unter Grundwasser: dauerhafte Lösungen und Kosten.

Kurz beantwortet

Zahlt die Versicherung, wenn Regenwasser durch die Kellerwand kommt?

Nur, wenn vorher Wasser auf dem Grundstück stand und von dort durch die Wand eingedrungen ist. Das ist eine Überschwemmung. Sickert Regen ohne Überflutung durch undichtes Mauerwerk, ist das ein Instandhaltungsproblem und nicht versichert.

Ist Grundwasser durch die Bodenplatte versichert?

In der Regel nicht. Die Bedingungen schließen Grundwasser aus, soweit es nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist. Das Landgericht Berlin und das Oberlandesgericht Köln haben das bestätigt.

Wer muss beweisen, woher das Wasser kam?

Du musst den Versicherungsfall beweisen, also die Überflutung des Grundstücks. Den Ausschluss, etwa Grundwasser, muss der Versicherer beweisen. Oft entscheidet ein Sachverständiger.

Zahlt die Versicherung bei Regen durch ein undichtes Dach?

Nur, wenn ein Sturm das Dach vorher beschädigt hat. Das musst du nachweisen. Ein Dach, das einfach undicht ist, fällt unter Instandhaltung.