Ratgeber für Hausbesitzer. Mit Quellen belegt und datiert.Stand der Inhalte: 09.10.2026

Im Schadensfall

Wasser im Keller nach Starkregen: was jetzt zu tun ist

Zuerst die Sicherheit

  • Keller nicht betreten, solange dort Strom anliegt. Es besteht Stromschlaggefahr.
  • Strom abschalten für die überfluteten Räume. Ist der Sicherungskasten selbst im Wasser oder nicht erreichbar: Feuerwehr unter 112 rufen.
  • Gas und Öl: Bei Gasheizungen die Gasventile schließen. Ist Heizöl ausgelaufen, die Feuerwehr rufen.
  • Während es noch regnet: Keller, Untergeschosse und Tiefgaragen meiden.

Die Reihenfolge in Kürze

  1. Strom aus, niemand geht ins Wasser.
  2. Prüfen, ob außen noch Wasser steht. Erst danach abpumpen.
  3. Alles fotografieren, bevor du aufräumst.
  4. Versicherer sofort informieren und das weitere Vorgehen abstimmen.
  5. Trocknen und die Ursache klären, damit es nicht wieder passiert.

Wann du abpumpen darfst

Der Reflex ist, das Wasser so schnell wie möglich loszuwerden. Das kann das Haus beschädigen. Solange außen Hochwasser steht oder das Grundwasser hoch ist, drückt es gegen Wände und Bodenplatte. Das Wasser im Keller hält dagegen. Pumpst du zu früh ab, fehlt dieser Gegendruck.

Die Feuerwehr Dresden rät, erst leerzupumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Die Stadt Dinslaken warnt ausdrücklich vor zu frühem Abpumpen, weil das Grundwasser trotz sinkender Pegel noch steigen kann. Als Faustregel gilt: pumpen, wenn das Wasser außen niedriger steht als innen.

Bei einem kurzen Starkregen ohne Hochwasser, etwa nach Rückstau aus dem Kanal, ist das Wasser außen meist schnell weg. Dann kannst du zügig beginnen.

Wann die Feuerwehr hilft

Die Pumpen der Feuerwehr lassen sich technisch erst ab etwa 10 bis 15 Zentimetern Wasserhöhe einsetzen. Bei Unwettern mit vielen Einsätzen kommt sie oft erst, wenn der Regen vorbei ist, und Notfälle gehen vor. Das Auspumpen privater Keller ist eine freiwillige Leistung. Ob die Gemeinde dafür Kosten berechnet, steht in der örtlichen Satzung.

Für den Rest brauchst du eine Tauchpumpe für die Hauptmenge und einen Nasssauger für das Restwasser. Beides lässt sich im Baumarkt mieten. Welche Pumpe passt, steht unter Welche Pumpe bei Wasser im Keller.

Dokumentieren und melden

  • Fotografiere jeden Raum, die Wasserhöhe an der Wand und jedes beschädigte Teil, bevor du etwas wegräumst.
  • Schreib eine Liste der beschädigten Sachen.
  • Melde den Schaden unverzüglich, also ohne vermeidbare Verzögerung.
  • Wirf nichts weg, bevor der Versicherer zugestimmt hat. Bewahre beschädigte Sachen möglichst auf.
  • Stimm größere Maßnahmen wie die Bautrocknung vorher mit dem Versicherer ab.

Woher kam das Wasser?

Die Ursache entscheidet über die Vorsorge und oft auch darüber, ob die Versicherung zahlt.

UrsacheWoran du sie erkennstWas dagegen hilft
Rückstau aus dem KanalWasser kommt von unten aus Bodenablauf, Dusche oder WCRückstauklappe oder Hebeanlage
OberflächenwasserWasser läuft über Lichtschacht, Kellertreppe oder ebenerdige Türen hereinAufkantungen, Abdeckungen, Barrieren
Grundwasser oder SickerwasserWasser tritt durch Boden oder Wände einAbdichtung des Kellers durch einen Fachbetrieb

Wer zahlt

Die Wohngebäudeversicherung deckt das Haus, die Hausratversicherung die beweglichen Sachen. Für Überschwemmung und Rückstau zahlen beide nur, wenn der Baustein Elementarschäden vereinbart ist. Laut Verbraucherzentrale gilt außerdem:

  • Bei Rückstau kann der Schutz entfallen, wenn keine funktionierende Rückstausicherung vorhanden war.
  • Grundwasser ist nur versichert, wenn es an die Oberfläche tritt und von dort eindringt. Drückt es von unten durchs Mauerwerk, zahlt die Versicherung nicht.
  • Regen, der durch offene Fenster oder Türen eindringt, ist nicht gedeckt.

Was du im Einzelnen geltend machen kannst, was im Mietkeller gilt und wann Nachbar oder Gemeinde haften, steht unter Wasserschaden im Keller: wer zahlt was. Was im Baustein steckt und was er kostet, steht im Überblick zur Elementarversicherung.

Trocknen: Dauer und Kosten

Je schneller getrocknet wird, desto geringer das Schimmelrisiko. Schimmel kann sich innerhalb weniger Tage bilden. Das Umweltbundesamt rät, alles zu entsorgen, was sich nicht innerhalb von 24 bis 48 Stunden trocknen lässt.

PostenRichtwert laut ADAC, Stand 07/2026
Wand und Putz1–3 Wochen
Estrich und Dämmung3–6 Wochen, vereinzelt 8
Gerätemiete50–150 € pro Gerät und Woche
Strom5–15 € pro Gerät und Tag
Trocknung durch Fachbetrieb1.500–5.000 €

Kurz beantwortet

Wann kommt die Feuerwehr zum Auspumpen?

Die Pumpen der Feuerwehr lassen sich technisch erst ab etwa 10 bis 15 Zentimetern Wasserhöhe einsetzen. Bei großen Unwettern kommt sie oft erst nach dem Regen. Ob der Einsatz etwas kostet, regelt jede Gemeinde selbst.

Darf ich den Keller sofort leerpumpen?

Nicht, solange außen Hochwasser oder hohes Grundwasser steht. Sonst drückt das Wasser von außen gegen Wände und Bodenplatte und kann das Gebäude beschädigen. Faustregel: pumpen, wenn das Wasser außen niedriger steht als innen.

Welche Versicherung zahlt bei Wasser im Keller?

Die Wohngebäudeversicherung für das Haus, die Hausratversicherung für bewegliche Sachen, jeweils nur mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden. Grundwasser, das von unten durchs Mauerwerk drückt, ist meist nicht versichert.

Wie lange dauert das Trocknen?

Der ADAC nennt für Wand und Putz ein bis drei Wochen, für Estrich und Dämmung drei bis sechs, vereinzelt acht Wochen. Schimmel kann sich innerhalb weniger Tage bilden.